unsachlich, unseriös, einfach unmöglich.“, so schilderte uns eine Bürgerin ihre Eindrücke über die Gemeinderatskollegen. Angesichts der neuerlichen Berichterstattung *) könnte man an dieser Stelle einen Punkt setzen und die Aussagen im Raum stehen lassen. Aber weder ist das unser politischer Anspruch, noch unser Stil.
Eins vorweg: ja, es stimmt, nach Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurde der Haushalt neu beschlossen – einstimmig, wie auch der gekippte Entwurf. Die Verwaltung hat Fehler eingeräumt, die mittlerweile geheilt wurden. Die übrigen Aussagen möchten wir allerdings nicht unkommentiert stehen lassen.
Der Lärmschutzwall hinter dem Bauhof wurde von der Kommune im Haushaltsplan mit 80.000 € angesetzt. Die Errichtung des Bauwerkes, die noch durch das Landratsamt genehmigt werden muss, verhindert, dass der Erdaushub aus dem Gewerbegebiet „Weiherwiesen II“ kostenpflichtig auf einer Deponie entsorgt werden muss (NT berichtete). Die Kommune spart so erhebliche Kosten, wie auch Michael Wagner vom Architektur- und Ingenieurbüro Schultes in der August-Sitzung erläuterte. Nicht richtig ist, dass sich die Kosten „durch das Finger in die Wunde-legen der CWG“ auf 20.000 € reduziert habe: Auch auf explizite Nachfrage der CWG erläuterte Wagner, dass es sich bei den genannten Kosten – u.a. einen erhöhten Aufwand durch Maschinenstunden – um eine Steigerung gegenüber der in der Ausschreibung kalkulierten Kosten handle, der genaue Umfang der Maßnahme derzeit aber nicht beziffert werden könne. Der Beschluss – und auch dies wurde samt notwendiger Grundlagen erläutert – erfolgt, wenn das Landratsamt die Genehmigung für das Bauwerk erteilt.
Bzgl. Sandbrunnen IV hatte Richard Götz aufgrund der Mehrkosten tatsächlich angeregt, die Erschließung zurückzustellen. Weder gab es hierzu jedoch einen Beschlussvorschlag noch wurde dieses Ansinnen weiter verfolgt. Im Gegenteil: Die Abstimmungen erfolgten stets einstimmig für die Erschließung, Vergabe, etc. des Baugebietes. Insofern ruft die Aussage durchaus Verwunderung hervor, zumal anzunehmen ist, dass die Kosten in den kommenden Jahren weiter ansteigen werden. Und Bauwerber, die jetzt nicht bauen können, suchen ihren Bauplatz in einer anderen Kommune. Der Zeitpunkt war und ist also richtig – auch angesichts voller Auftragsbücher der Bauunternehmen. Denn auch hier ist keine Entspannung in Sicht, wie mehrmals fraktionsübergreifend festgestellt wurde. Bzgl. Ausschreibungszeitpunkt teilte Wagner (s.o.) mit, dass auch Ausschreibungen zu Jahresbeginn oder im Herbst nicht zwingend Kostenersparnis mit sich bringen.
Die von der CWG genannten Baulandpreise können an dieser Stelle in keinster Weise nachvollzogen werden, da die Summen, die zuletzt dem Marktgemeinderatsgremium genannt wurden, gänzlich andere waren. Die CWG liefert hier falsche Zahlen! Richtig ist: Der Rohlandpreis wurde auf 18,-/m2 festgelegt, hinzukommen die Kosten für Erschließung (48,22€/m2) und Herstellungsbeiträge. Wie in diesem Zusammenhang auf mangelnde Transparenz verwiesen werden kann ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Aufgrund variierender Herstellungsbeiträge (Wasser: 0,86€/m2 Grundstücksfläche + 5,33€/m2 Geschossfläche netto; Abwasser 1,20€/ m2 Grundstücksfläche + 9,38€/m2 Geschossfläche netto) und weil die tatsächlichen Erschließungskosten erst nach Abschluss der Maßnahme berechnet werden können, ist der Cent-genaue Quadratmeterpreis zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Auch dieser Umstand wurde mehrfach erörtert.
Die zitierte Aussage, „dass nun alles durchgedrückt werden müsse“, irritiert, da die Planungen seit Jahren laufen und nun eben zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden – freilich auch stets mit den Stimmen der CWG-Räte. Vermutlich passt der Fortschritt, der auf vielen Ebenen erkennbar ist, aber nicht zur stets getätigten „Stillstandsthese“, weshalb nun wohl in ein anderes Horn geblasen wird.
Auch die Umgehungsstraße schaffte es in die Berichterstattung. Die Notwendigkeit wurde sowohl vom Bürgermeister als auch von der SPD hinreichend erläutert. Das Gericht stellte nun die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsverfahrens fest. Dass nun erneut die Kommune in die Verantwortung gezogen wird, ist ebenfalls nicht schlüssig. Die Planungshoheit lag und liegt einzig und allein beim Staatl. Bauamt und der Regierung der Oberpfalz. Die Mär, dass die Gemeinde mit dem abgelehnten Grundstücksverkauf die Umgehungsstraße verhindert hätte, ist weiterhin hanebüchen, da bereits im Planfeststellungsbeschluss (30.10.2015) erläutert wurde: „Der Vorhabensträger hat auf Aufforderung der Planfeststellungsbehörde die (neu) betroffenen Eigentümer (u.a. die Gemeinde Kirchenthumbach) mit Schreiben vom 17. Juli 2015 angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Hierbei erklärte sich lediglich ein Eigentümer bereit, zusätzliche Flächen abzugeben. Weitere Eigentümer waren mit einer zusätzlichen Flächeninanspruchnahme nicht einverstanden.“ Ein kausaler Zusammenhang zwischen diesem Umstand und der Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsverfahrens ist nicht herzustellen und auch aus dem Urteil nicht zu entnehmen. Warum die CWG hier seit Jahren an den Schuldzuweisungen – wider besseren Wissens – festhält, erschließt sich uns nicht. Im Übrigen ist festzuhalten, dass Bgm. Kürzinger in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Bauamt steht und versucht auf eine schnelle Umsetzung hinzuwirken.
Insgesamt scheint es, dass die CWG-Räte nicht an einer sachlichen Politik interessiert sind. Trotz Nachfragen im Gremium, die Unklarheiten ausräumten, werden in der Öffentlichkeit erneut tendenziell unrichtige Informationen und falsche Zahlen verbreitet, um dem Ansehen der Verwaltung und des Bürgermeisters – und in der Konsequenz auch der gesamten Kommune – zu schaden. Wahlkampf und konkurrierende Ideen sind die eine Sache, jedoch sollte der Anstand nicht aus den Augen verloren werden. Durch das permanente Schlechtreden anderer wird man selbst keineswegs besser. Wir setzen auf Argumente und die sachliche Auseinandersetzung, denn nur das bringt uns langfristig nach Vorne und nützt allen.
Dumba im Herzen – Zukunft im Kopf. SPD.
*) unsere Ausführungen beziehen sich auf den Bericht im NT vom 20.08., "Zahlen lassen aufhorchen".