Lachende Nonnen umgeben von tanzenden Kindern. Die Geranien blühen an diesem prachtvollen und sonnendurchflutetetn Morgen in der Eschenbacher Straße. Der Pfarrer überquert die Straße und hebt den Krempenhut zum Gruß. Die gut gelaunten Klosterschwestern winken die Schüler ins Gebäude, während diese noch für 2 Pfg. Schokolade lutschen. Lauscht man den Kritikern des geplanten Schulhaus-Abrisses, so könnte man meinen, dass diese romantisch-historistische Zuschreibung, die ebenso einem Heimatroman-Heftchen der 1960er entstammen können, die Kirchenthumbacher Schulrealität der jüngsten Vergangenheit abbildet. Prachtvolle Gebäude, markant und ortsprägend, werden ohne Sinn und Verstand den Baggern zum Fraß vorgeworfen, ein Stück Kirchenthumbacher Heimatgeschichte auf ewig zerstört. Dabei könnte man doch den Schulbetrieb einfach weiter führen. Oder die Gebäude zumindest umwidmen und für unsere Alten, die die Steine für das Bauwerk noch selbst mit dem Hammer von Mörtelresten befreit haben, oder die Kulturschaffenden nutzen. Endlich kommt zusammen, was längst zusammen gehört. Generell könnte man den Aussagen an dieser Stelle zustimmen, lägen den Entscheidungen eds Gemeinderates nicht langjährige Planungen und intensive Beratungen zugrunde.
Zunächst jedoch einige Dinge vorab: Das Für und Wider eines Abbruchs des Elisabethenheims, das nicht unter Denkmalschutz steht und dessen baulicher Zustand nicht der Beste ist, ist intensiv beraten worden. Es geht auch nicht darum, alte Häuser um jeden Preis abzureißen. Aber man muss stets eine Kosten-Nutzen-Rechnung anstellen – schließlich hat der Gemeinderat die Pflicht, das Geld der Bürger zu verwalten. Dabei geht es nicht nur um die Bau-, sondern vor allem um die Folgekosten.(1) „Keiner von uns will doch, dass wir unseren Nachfolgern Hypotheken hinterlassen, an denen sie jahrzehntelang zu knabbern haben. Auch dafür haben wir einen Eid geschworen.“ (2) Sachlich und fachlich völlig beanstandungslos stammt diese Einschätzung jedoch nicht aus tagesaktuellen Diskussionen zur Thematik, sondern bereits aus 2013, als der Gemeinderat den Abriss des Elisabethenheims mehrheitlich beschlossen hatte. Freilich sollte ein Ersatzneubau die Baulücke schließen und auch eine Renovierung der Schule war im Rahmen dessen angedacht – ein Abriss des „ortsbildprägenden“ Gebäudes war aber also bereits unter Bgm. Fürk beschlossen. Die Wirtschaftlichkeit und die Kosten-Nutzen-Rechnung, die bereits 2013 ins Feld geführt wurde, ist nun auch ursächlich für ein Umdenken des damaligen Planungsstandes verantwortlich. Denn: Eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie hat ergeben, dass ein Erhalt der Schulgebäudlichkeiten nur im Zuge einer Generalsanierung sinnvoll wäre und diese, verglichen mit einem Neubau an gleicher Stelle, in der Kostenrechnung aus vielerelei Gründen unwirtschaftlicher als ein moderner Neubau sei: Mangelhafte Abdichtungen unter der Bodenplatte, Wassereintritt in den Technikräumen, Stahlträger, die nicht mehr die Standsicherheit erfüllen, schwingende Decken, wodurch keine statische Belastung möglich ist, mangelhafte Isolierung und Schalldämmung, mangelhafter Brandschutz und weitere gravierende Mängel würden eine Generalsanierung unumgänglich machen. Nicht in die Kalkulation einbezogen wurden beispielsweise Container, in die die Schülerinnen und Schüler für die Dauer der Sanierung einziehen hätten müssen. Hinzu kommt, dass das Klassenzimmer der Teil-Mittelschule (Jahrgangsstufen 5/6) und auch die Nachmittagsbetreuung der Offenen Ganztagsschule (OGTS) derzeit bis zur Auslagerung in den Neubau nur geduldet sind.
Aufgrund der bereits oben angesprochenen Verantwortung hat der Gemeinderat deshalb unter Abwägung verschiedenster Gesichtspunkte den Neubau an alter Stelle beschlossen – im Sinne unserer Kinder die beste Entscheidung. Nun könnte man freilich anmerken, dass es im Bürgerentscheid ja primär nicht um eine Verhinderung des Schulneubaus, sondern vielmehr um den Erhalt der alten Gebäude geht. Das mag formal so richtig sein, lässt sich in der Realität aber tatsächlich nicht klar trennen, da die architektonischen Planungen stets einen Abbruch des alten Schulhauses zur Grundlage hatte, wie die eingereichten Wettbewerbsbeiträge für einen Schulneubau eindrucksvoll zeigten.
Ein Schulneubau stellt für eine Kommune wie Kirchenthumbach einen enormen Kraftakt dar (die Sanierung wäre aber voraussichtlich noch kostenintensiver), der aber eine sinnvolle Investition in die Zukunft unserer Kinder, den Schulstandort und nicht zuletzt für die Entwicklung unserer Kommune darstellt. Eine Sanierung der alten Gebäude und ein Neubau werden wirtschaftlich kaum zu stemmen sein. Teile der von den Initiatoren des Bürgerbegehrens vorgestellten Nutzungskonzepte werden bereits jetzt umgesetzt und sind in den Planungen des Neubaus voll integriert. Neben den erheblichen Sanierungskosten sind ebenfalls auch die Folgekosten einzubeziehen. Die Folge eines Festhaltens an Gebäudlichkeiten ohne Sanierungs-, Finanzierungs- und ordentliches Nutzungskonzept zeigt sich vielerorts, nicht nur im Kirchenthumbacher Ortskern.
Lachende und tobende Kinder im Sonnenschein – um zum Anfang zurückzukehren – benötigen keine historisch-romantisch verklärten Geschichten und Gebäudehüllen, sondern einen modernen und zeitgemäßen Lernort, der auch den Schulstandort in Kirchenthumbach langfristig sichert. Deshalb stehen wir als SPD-Fraktion hinter den getroffenen Entscheidungen und befürworten sowohl einen Neubau der Schule als auch den Abriss des alten Gebäudekomplexes!
(1) & (2) Vgl. Elisabetheneheim: Marktgemeinderat für Neubau. Nur zwei „Nein“-Stimmen, Der Neue Tag vom 14.02.2013.