Jochen fragt nach... Schulsanierung

29. Januar 2017

Liebe SPD,

die CWG sagt, dass sich trotz „maximaler Kosten“ von 3,5 Mio. Euro und einer zu erwartenden Förderung von 40% - „die Verwaltung [...] hinter den beauftragten Rechtsanwälten versteckt, um zu klären, wie es mit der Zusammenarbeit mit dem bisher beauftragten Architekten weitergehe.“ Bgm. Kürzinger hingegen erklärte in der Bürgerversammlung, dass eine Vertragsauflösung und Neuplanung im Raum stehe. Ja was denn nun?

Lieber Jochen,

zunächst einmal hat die CWG zurecht darauf hingewiesen, dass die bei der Bürgerversammlung genannte Bausumme von 5 Mio. nicht den aktuellen Planungskosten entspricht. Den Fehler gestehen wir ein und entschuldigen uns hierfür. Panik wollten wir an dieser Stelle nicht verbreiten, bitte bleibe ganz ruhig! Von „maximalen Kosten“ in Höhe von 3,5 Mio. € zu sprechen ist aber ebenso „unseriös“, um im sachlich-konstruktiven Sprachgebrauch der CWG zu bleiben, da es sich bei der genannten Summe um reine „Planungskosten“ handelt. Stets war lediglich von einem „konkretisierten Planungskonzept“ die Rede, nicht von einem endgültigen Entwurf. In zahlreichen Diskussionen ist zudem angeklungen, dass gerade bei Altbausanierungen ein gewisses planerisches Risiko bestehe und durchaus höhere Kosten zu erwarten seien. Hier „maximale Kosten“ aufzuführen ist also irreführend. Unabhängig von den Gesamtkosten haben seit 2015 neuerliche Entwicklungen ein Hinzuziehen juristischer Beratungen erfordert. Die Gründe dafür sind allen Marktgemeinderäten im Detail bekannt – selbstredend auch den Marktgemeinderäten der CWG. Gerade die von der CWG aufgeführte „zu erwartende“ Förderung warf hierbei Fragen auf und hatte einen erhöhten Diskussionsbedarf – und eben eine juristische Beratung - zur Folge. Es ist für uns deswegen unverständlich, dass wider besseren Wissens unvollständige Informationen an die Bürgerinnen und Bürger herausgegeben werden, die ein falsches Bild der Gesamtsituation vermitteln. Wir verweisen an dieser Stelle auf ein laufendes Prüfverfahren, hoffen aber, dass die Marktgemeinde zeitnah Details veröffentlichen kann, die auch die Aussagen von Daniel Götz zurechtrücken werden. Mit Abschluss des Prüfverfahrens sollten dann selbstverständlich auch erste Sanierungsmaßnahmen im Sanitärbereich eingeleitet werden – auch diese Verzögerung ist mit dem laufenden Verfahren zu erklären. Ob unter den genannten Umständen weiterhin von „sachlicher und konstruktiver“ Kritik seitens der Kollegen der CWG gesprochen werden kann magst Du, lieber Jochen, selbst entscheiden.

Deine SPD

Wir beziehen uns hierbei übrigens auf folgenden Presseartikel: https://www.onetz.de/kirchenthumbach/politik/kritik-an-regierung-im-rathaus-cwg-wettert-d1726033.html

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