Umgehungsstraße: „Die Messe ist gelesen“…

24. Januar 2016

Kein kommunalpolitisches Thema erhitzt derzeit die Gemüter der Kirchenthumbacher Bürgerinnen und Bürger mehr, als die geplante Umgehungsstraße. Sucht man das direkte Gespräch und verfolgt Berichterstattung und Leserbriefe, so drängt sich förmlich der Eindruck auf, dass die Straße, die vornehmlich die Verkehrslage im unmittelbaren Ortskern entlasten soll, das Ergebnis kurzfristiger Planungen sei und „wie aus dem Nichts“ nun auf die politische Agenda gesetzt wurde.

Tatsächlich zeigt die Chronologie, dass erste Planungen der Umgehungsstraße bereits in den 1960er Jahren angestellt wurden und im Rahmen dessen auch Grundstücke für den Bau ausgewiesen wurden. Dass die Straße kommt ist also seit Jahrzehnten bekannt, über den späten Zeitpunkt kann man sich freilich erstaunt zeigen, haben doch Viele überhaupt nicht mehr mit einer Verwirklichung gerechnet. Hierfür gibt es vielerlei Gründe, die nicht beim Bürgermeister und dem Gemeinderat zu suchen sind, sondern vielmehr in einer Prioritätenliste des Landes liegen. Umso überraschender wirkt nun der jüngst aufkeimende Protest pro oder contra dieser Umgehungsstraße, denn – wie sagt der Volksmund so weise – „die Messe ist gelesen“, mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30. Oktober 2015 liegt nun die verfahrensabschließende Entscheidung vor. Das bedeutet nicht weniger, als dass nun das Verwaltungsgericht über die eingegangenen Klagen gegen den Trassenverlauf entscheiden muss, eine weitere Bürgerbeteiligung ist also nicht vorgesehen und auch weitere Unterschriftenlisten werden die Entscheidung des Gerichtes nicht beeinflussen.

Chronologie

Verfolgt man die Chronologie, so zeigt sich schnell, dass die Planungen bereits Jahrzehnte zurück liegen, diese aber konkrete Formen bereits in den letzten sieben Jahren angenommen hat: „Die ersten Planungen für den Ausbau der Staatsstraße und eine Ortsumgehung gehen bis in die 1960er Jahre zurück. Im Zuge des Flurbereinigungsverfahren wurden bereits die dafür notwendigen Flächen ausgewiesen. Im 5. Ausbauplan für Staatsstraßen in Bayern aus dem Jahr 1993 war die Maßnahme aufgrund der unbefriedigenden Ortsdurchfahrt erstmals die Dringlichkeit zwei zuerkannt.“ [1] So konnte man bereits 2009 über die geplante Umgehung im Neuen Tag lesen: „Die Planungen für den Ausbau der Staatsstraße von Kirchenthumbach zur Landkreisgrenze bei Engelmannsreuth, vorerst zumindest bis Heinersreuth, nehmen konkrete Formen an.“ [2] „Sofern alle Verfahren optimal laufen und der Freistaat die Gelder freigibt, könne frühestens 2012 mit dem Bau begonnen werden. Die Bildung von Bauabschnitten sei noch nicht festgelegt. Noll (Bauoberrat Stefan Noll vom Staatlichen Hochbauamt Amberg-Sulzbach, Anm. d. Verf.) gehe aber davon aus, dass der erste Bauabschnitt die Umgehungsstraße Kirchenthumbach und den Kreisverkehr oder das erste Teilstück von Kirchenthumbach bis zur Abfahrt nach Schlammersdorf beinhalte.“ [ebd.] Bereits 2011 wurde der neue Ausbauplan für Staatsstraßen vom Bayerischen Ministerrat beschlossen, der 73 Projekte in der Oberpfalz beinhaltete. Hierbei wurde die Ortsumfahrung von Kirchenthumbach In die erste Dringlichkeitsstufe aufgenommen. [3]

Notwendigkeit der Umgehungsstraße

Die Notwendigkeit einer verkehrsberuhigenden Ortsumgehung steht indes – sowohl bei den Befürwortern der Trasse, als auch der Anwohner, die einer Verlegung fordern – außer Frage, zumal durch die Entlastung sowohl der Marktplatz, Auerbacher Str., Bayreuther Str. und Eschenbacher Str. nachhaltig profitieren würden. „Die Auswertung der Verkehrserhebung brachte folgendes Ergebnis: Kirchenthumbach Ortsende in Richtung Heinersreuth 522 Kraftfahrzeuge, Heinersreuth Ortsmitte 1300, Kirchenthumbach Auerbacher Straße in Richtung Bayreuth 3349, Bayreuther Straße Richtung Bayreuth 4900, Eschenbacher Straße Richtung Bayreuth 2600 und Kirchenthumbach Ortsende in Richtung Wölkersdorf 1500 Kraftfahrzeuge.“ [2] An den viel befahrenen Straßen liegen nicht nur Schule und Sportplatz (Eschenbacher Str.), sondern auch der Marktplatz mit Geldinstituten, Einzelhandel und der Kirche, sowie Friedhof und Einkaufsmarkt (Bayreuther Str.). Die Überquerung birgt deutliche Risiken, eine Entlastung des Ortskerns würde also dem Wohle aller Bürgerinnen und Bürger dienen. Entsprechende Mehrheiten brachten so auch stets die Debatten im Gemeinderat zum Vorschein, wobei auch noch einmal deutlich gesagt werden muss: Bauträger ist nicht der Markt Kirchenthumbach, sondern der Freistaat Bayern.

Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2014

„Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach hat für den Bau der Ortsumgehung das Planfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan mit Zeichnungen und Erläuterungen liegt bis Donnerstag, 15. Mai (2014, Anm. d. Verf.), im Rathaus […] zur Einsichtnahme aus. Die Einwendungsfrist endet am 31. Mai.“ [1] Die Anhörungsbehörde (das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach) holt hierbei die Stellungnahme der von dem Vorhaben betroffenen Behörden ein und gibt jedem, dessen Belange durch das Projekt berührt werden, durch befristete Auslegung des Plans u. durch mündliche Verhandlung in einem förmlich anberaumten Erörterungstermin Gelegenheit, Einwendungen gegen den Plan zu erheben. Im Planfeststellungsbeschluss entscheidet die Behörde über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt wurde. Der Beschluss liegt nunmehr vor, der geeignete Zeitpunkt für Bürgerbeteiligung und Proteste jedweder Art wäre also im Mai 2014 gewesen. Nichts desto trotz wurde nach einigen Anhörungen erneut das Gemeinderatsgremium eingebunden: Einig war man sich über die Notwendigkeit der Umgehung, zudem wurde Bürgermeister Kürzinger beauftragt, beim Bauamt die Prüfung einer Trassenverelgung, die auf Belange der unmittelbaren Anwohner eingehen sollte, zu erwirken. Diesem Auftrag kam das Staatl. Bauamt nach und wandte sich im Zuge einer Umplanung an die Anwohner, die von einer Trassenverlegung betroffen wären, darunter auch die Marktgemeinde. In nicht-öffentlicher Sitzung fasste der Bauausschuss am 30.07.2015 den mehrheitlichen Beschluss: „Der Grundstücks- und Bauausschuss mit Dorferneuerung lehnt die geänderte Trassenführung für die Ortsumgehung Kirchenthumbach und den benötigten Mehrbedarf an Grundstücksflächen des Marktes Kirchenthumbach ab“ (TOP 70). Von allen angeschriebenen Anwohnern (inkl. Marktgemeinde Kirchenthumbach) „erklärte sich lediglich ein Eigentümer bereit, zusätzliche Flächen abzugeben.“ [4] Unabhängig von dieser Entscheidung waren vielerlei Faktoren für die Abwägung ursächlich, die auch öffentlich einzusehen sind.

Durch Abrücken der Trasse würde sich die Lärmbelastung von max. 57,1 dB(A) auf max. 52,4 dB(A) reduzieren. Dies wäre eine Reduzierung des Beurteilungspegels um bis zu 5 dB(A) (aufgerundet) [4], wobei anzumerken ist, dass sich bei dem Lärmpegel 40 bis 60 dB (A) um normale Gesprächslautstärke, oder ein leises Radio handelt. [5]

Abwägungsbeschluss

„Ein Abrücken der Trasse weg von der Bebauung würde trotz der schalltechnischen Vorteile naturschutzfachlich wichtige Flächen zerstören, erheblich in landwirtschaftliche Nutzflächen eingreifen, das Landschaftsschutzgebiet stärker benachteiligen und geschützte Flächen beeinträchtigen. Zudem würde ein Abrücken zu größeren Baulängen und höheren Kosten führen. Alternative Varianten, die weniger in die oben genannten Belange eingreifen, sind aufgrund der vorhandenen Zwangspunkte an Bauanfang und –ende nicht ersichtlich. Ein weiteres Abrücken der Trasse von der Wohnbebauung würde zudem Radien erfordern, die gemäß der geltenden Richtlinie „Richtlinie für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) nicht zugelassen sind. Eine Abweichung von der Richtlinie würde die Leichtigkeit des Verkehrs reduzieren und die Unfallgefahr erhöhen. Des Weiteren wurde die Trasse gegenüber der in den 1960er Jahren vorgesehenen Trasse (ausgewiesener Korridor im Rahmen der Flurbereinigung) bereits aufgrund von Änderungen in den Planungsrichtlinien und Entwicklung der Bebauung ohnehin weiter von der Bebauung abgerückt. Die maßgeblichen Gebäude in der Lindenstraße sind demnach planerisch bereits vorbelastet, da die Planfeststellungstrasse seit den 1960er Jahren geplant ist. In der Gesamtschau und in Abwägung aller Aspekte stellt ein Abrücken keine vorzugswürdige Alternative dar.“ [4]

„Die Messe ist gelesen“

Abschließend lässt sich also festhalten, dass die Umgehungsstraße zum einen seit Jahren geplant ist und zum anderen eine nachhaltige Entlastung des Ortskerns zur Folge hätte. Die Gründe für oder wider der Planumsetzung mögen vielseitig sein und sind individuell höchst unterschiedlich. Festzuhalten ist aber auch, dass das Planfeststellungsverfahren nunmehr abgeschlossen ist und eine verfahrensabschließende Entscheidung vorliegt. Hierbei wurden die eingereichten Belange verschiedener Behörden und auch der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und abgewogen. Die Entscheidung obliegt nun dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, wobei in diesem Zusammenhang wohl mehrere Klagen gegen den Freistaat Bayern vorliegen. Die Argumente sind allerdings bereits mehrfach ausgetauscht, die Bedenken der Anwohner formuliert. „Die Messe ist gelesen“, daran ändern auch Leserbriefe, Unterschriftenlisten und Plakate zum jetzigen Zeitpunkt nichts mehr, wenngleich freilich jede Bürgerin und jeder Bürger seine Meinung auf verschiedenen Kanälen kundtun darf und soll, denn das ist auch unser Verständnis einer gelebten Demokratie. Empfeheln dürfen wir an dieser Stelle die Lektüre des Planfeststellungsbeschlusses [4], da dieser viele Argumente aufgreift und ausführlich behandelt. Zudem hoffen wir, durch die kurze Auflistung der Chronologie einen sachlichen Beitrag zur geführten Debatte zu leisten. Wir erhoffen uns daneben eine zeitnahe Entscheidung der Gerichte, die letztendliche Klarheit über den weiteren Verlauf bringen wird. (jw)

Quellen:

[1] http://www.onetz.de/kirchenthumbach/lokales/ortsumgehung-der-staatsstrasse-sieht-kreisverkehr-vor-plan-liegt-aus-im-markt-gehts-rund-d958273.html

[2] http://www.onetz.de/deutschland-und-die-welt-r/lokales/planfeststellungsverfahren-fuer-ausbau-der-staatsstrasse-in-richtung-bayreuth-laeuft-baubeginn-fruehestens-2012-d922016.html

[3] http://www.ramasuri.de/19651/nachrichten/nachrichten-oberpfalz/oberpfaelzer-verkehrswege-werden-ausgebaut/

[4] http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/bauen/genehmigungen/planfeststellungen/pfb2015/Beschluss_St2120-OU-Kirchenthumbach.pdf

[5] http://www.sueddeutsche.de/wissen/laerm-wie-laut-ist-welcher-laerm-1.632597

Bildquelle: Vgl. [4]

Teilen